Brückner | Ingenieurbüro | Energieberatung

Baubegleitung der Sanierung

Wir betreuen Sie bis zur Fertigstellung

Sanierung

Damit Sie die Qualität erhalten, die Sie beauftragt haben, ist es wichtig einen unabhängigen Experten mit einzubeziehen. Dabei macht es keinen Unterschied ob Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen wie Tausch der Fenster, Einbau neuer Heizung oder das Dämmen der Außenwände. 

Wir betreuen Sie auch nach unseren Sanierungsempfehlungen und begleiten bis zu Fertigstellung. 

Die Kosten der Baubegleitung müssen Sie jedoch nicht alleine tragen! Von der KfW und BAFA gibt es für die Baubegleitung und Fachplanung einen hohen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, verlangen KfW und BAFA die Einbindung eines unabhängigen Experten. Diese professionelle Fachplanung und Baubegleitung soll sicherstellen, dass die technischen Mindestanforderungen der Förderung eingehalten werden. Zugelassen dafür sind nur unabhängige Experten, die in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes gelistet sind. 

Bei uns erhalten Sie die Rundumbetreuung

  1. Vor Sanierungsbeginn
    • Erstgespräch und Austausch über die gewünschten Sanierungsmaßnahmen
    • Optimierung der Handwerkerangebote und Prüfung der Förderfähigkeit
    • Erstellung der Fördermittelanträge 
    • Nach Erhalt der Förderbestätigung – Beginn der Sanierung
  2. Während der Sanierung
    • Vor-Ort-Begehung und Überprüfung der Bauleistungen
  3. Nach der Sanierung
    • Bestätigung des Abschlusses der Sanierungsmaßnahmen beim BAFA
    • Abschlussgespräch und Empfehlungen für weitere Sanierungsmaßnahmen

Welche Maßnahmen gehören zu Fachplanung und Baubegleitung? Was genau wird gefördert?

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Bestandsaufnahme
  • Konzept zur Wärmebrückenminimierung
  • Planung und Dimensionierung der Heizung
  • Planung und Dimensionierung einer Lüftungsanlage
  • Aufstellung der förderfähigen Kosten
  • Empfehlungen zum Nutzerverhalten
  • Unterstützung bei Einholung der Angebote
  • Teilnahme an Baubesprechungen
  • Schallschutzplanung
  • Baustellenbegehungen
  • Kostenkontrolle / Rechnungsprüfung
  • Einweisung in die Gebäudetechnik
  • Erstellen des Energieausweises nach der Sanierung