Der Energieausweis zeigt an, wie energieeffizient ein Gebäude ist und liefert Ihnen, potenziellen Käufern und Mietern, Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.
Bei einem Neubau, Umbau oder Sanierung des Gebäudes muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energieausweis ausgestellt werden. Ebenso wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Er muss spätestens zu Beginn der Besichtigung vorliegen, sonst droht ein hohes Bußgeld.
Ein Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ähnlich aufgebaut wie ein Energieausweis eines Elektronikgeräts und besitzt eine Skala, die von A (sehr energieeffizient) bis G (Energiefresser) reicht.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Die Daten sind stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Ein Vergleich mit anderen Häusern ist so nur schwer möglich. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes anhand bauphysikalischer Daten wie Gebäudegröße, Fenster oder die Qualität der Dämmung ergibt. So ermöglicht er eine nutzerunabhängige Beurteilung.
Für den Verbrauchsausweis werden lediglich folgende Informationen benötigt:
Ausnahme für Wohngebäude mit vier oder weniger Wohnungen, die vor 1978 erbaut wurden, ist ein Bedarfsausweis zwingend erforderlich.
Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist aufwendiger und bedarf detaillierten Informationen, hierzu benötigen wir folgende Daten:
Bei der Fragen, welchen Energieausweis Sie benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Benutzen Sie unser Kontaktformular und schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.