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Förderungen

Förderung

Aktuelle Förderungen

Ob neue Fenster, neue Heizung oder Dämmen der Außenwände: Der Bund fördert die energetische Sanierung.

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein wesentlicher Faktor für die Energieeinsparung und den Klimaschutz. Um Immobilienbesitzer die Sanierung zu erleichtern, bietet der Bund im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) umfassende Fördermittel an.

Gerne helfen wir Ihnen das passende Förderprogramm zu finden.

Aktuell gibt es fünf Förderprogramme für die Sanierung von Wohngebäuden:

  • der Einbau einer neuen Heizungsanlage mit bis zu 25 Prozent der Kosten
  • die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage mit 15 Prozent
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Außenwänden und Dach, Austausch von Türen und Fenstern) mit 15 Prozent
  • Einbau energieeffizienter Anlagentechnik (z.B. Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärme-Rückgewinnung) mit 15 Prozent
  • Fachplanung der Sanierungsmaßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten mit 50 Prozent
 

Derzeit gibt es einen Bonus in Höhe von 10 Prozent der Kosten für den Austausch einer funktionierenden Öl-/ Kohleheizung oder einer 20 Jahre alten Gasheizung, gegen eine moderne Anlage ohne fossile Brennstoffe.

Wer also eine Ölheizung durch eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt, erhält eine Förderung in Höhe von nicht nur 25, sondern 35 Prozent

Für die Einhaltung bestimmter Grenzwerte beim Feinstaub-Ausstoß gibt es spezielle Bonus in Höhe von 5 Prozent.

Man kann auch einen Bonus von 5 Prozent erhalten, wenn man eine Wasser-, Abwasser- oder Erdwärmepumpe einbaut oder eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel verwendet.

Einzelmaßnahmen: Was genau und wie hoch wird bezuschusst?

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro (brutto).

Die förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit beschränkt.

Die folgende Tabell führt einige vom BAFA geförderte Leistungen mit dem jeweiligen Fördersatz auf:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Fördersatz
Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
15 – 20 %
Austausch von Fenstern, Außentüren
15 – 20 %
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen z. B. Rollläden, Raffstores
15 – 20 %
Einzelmaßnahmen an der Heizungsanlage / Anlagentechnik / Heizungsoptimierung
Fördersatz
Heizungsoptimierung: z. B. Einbau einer Fußbodenheizung
15 – 20 %
Wärmepumpen
25 – 35 %
Solarthermieanlagen
25 %
Biomasseanlagen (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen ist ein Zuschuss von 5 Prozentpunkten möglich – Innovationsbonus Biomasse)
10 – 25 %
EE-Hybridheizungen mit Biomasseheizung
20 – 35 %
EE-Hybridheizungen ohne Biomasseheizung
25 – 35 %
Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes Mindestens 55 % Anteil EE im Wärmemix
25 – 35 %
Anschluss an ein Gebäudenetz Mindestens 25 % Anteil EE im Wärmemix
25 – 35 %
Anschluss an ein Wärmenetz Mindestens 25 % Anteil EE im Wärmemix oder Primärenergiefaktor höchstens 0,6
25 – 35 %
Einbau oder Austausch der Lüftungsanlage
15 – 20 %