Brückner | Ingenieurbüro | Energieberatung

Begutachtung bei Bauabnahme & vor Gewährleistungsende

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Immobilie

Bauabnahme

Die Bauabnahme ist der entscheidendste Teil, der mit dem Erwerb einhergeht. Daher sollte eine Abnahmebegehung immer mit einem erfahrenen Fachmann erfolgen. 

Farbnasen an der Wand oder Schmutzreste an den Innentüren kann jeder Laie selbst erkennen.

Aber was ist mit Mängeln, die der Laie nicht erkennen kann?
Zum Beispiel falsche Fugen in Wänden, falsche Oberflächenbeschaffenheit der Innenwände, Abweichungen von der Baubeschreibung oder das nicht-einhalten der anerkannten Regeln der Technik.

Häufig werden die rechtlichen Folgen einer Bauabnahme unterschätzt. Denn nach der Abnahme findet eine Beweislastumkehr statt, d.h. vor der Abnahme muss der Bauträger oder Bauunternehmer beweisen, dass das Objekt mängelfrei ist. Nach der Abnahme dreht sich die Beweislast und Sie sind in der Beweispflicht.

Jeder Bauträger handhabt den Ablauf der Bauabnahme etwas anders, aber grundlegend ist der Ablauf immer der Gleiche. Sie vereinbaren mit Ihrem Bauträger eine förmliche Abnahme und wir begleiten Sie bei diesem Termin. Die bei der Abnahmebegehung von Ihnen und uns festgestellte Baumängel werden in Form einer Mängelliste dokumentiert und dem Abnahmeprotokoll beigefügt.

Alle Baumängel müssen als Vorbehalt im Abnahmeprotokoll dokumentiert und von den Beteiligten unterzeichnet werden. Nur dann ist Ihr Bauträger trotz erfolgter Abnahme zur Nachbesserung verpflichtet.

Dem Bauträger wird je nach Mangel eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung eingeräumt. Lässt er diese verstreichen kann der Bauherr die Erstattung von Kosten der Ersatzvornahme, Rücktritt vom Vertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz verlangen.

Gerne erläutern wir Ihnen im Vorfeld auch den genauen Ablauf und die mit Ihrer Unterschrift eintretenden Verpflichtungen und Auswirkungen.

Begutachtung bei Bauabnahme & vor Ablauf der Gewährleistung

Die Bauabnahme ist der entscheidendste Teil, der mit dem Erwerb einhergeht. Daher sollte eine Abnahmebegehung immer mit einem erfahrenen Fachmann erfolgen. 

Farbnasen an der Wand oder Schmutzreste an den Innentüren kann jeder Laie selbst erkennen.

Aber was ist mit Mängeln, die der Laie nicht erkennen kann?
Zum Beispiel falsche Fugen in Wänden, falsche Oberflächenbeschaffenheit der Innenwände, Abweichungen von der Baubeschreibung oder das nicht-einhalten der anerkannten Regeln der Technik.

Häufig werden die rechtlichen Folgen einer Bauabnahme unterschätzt. Denn nach der Abnahme findet eine Beweislastumkehr statt, d.h. vor der Abnahme muss der Bauträger oder Bauunternehmer beweisen, dass das Objekt mängelfrei ist. Nach der Abnahme dreht sich die Beweislast und Sie sind in der Beweispflicht.

Jeder Bauträger handhabt den Ablauf der Bauabnahme etwas anders, aber grundlegend ist der Ablauf immer der Gleiche. Sie vereinbaren mit Ihrem Bauträger eine förmliche Abnahme und wir begleiten Sie bei diesem Termin. Die bei der Abnahmebegehung von Ihnen und uns festgestellte Baumängel werden in Form einer Mängelliste dokumentiert und dem Abnahmeprotokoll beigefügt.

Alle Baumängel müssen als Vorbehalt im Abnahmeprotokoll dokumentiert und von den Beteiligten unterzeichnet werden. Nur dann ist Ihr Bauträger trotz erfolgter Abnahme zur Nachbesserung verpflichtet.

Dem Bauträger wird je nach Mangel eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung eingeräumt. Lässt er diese verstreichen kann der Bauherr die Erstattung von Kosten der Ersatzvornahme, Rücktritt vom Vertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz verlangen.

Gerne erläutern wir Ihnen im Vorfeld auch den genauen Ablauf und die mit Ihrer Unterschrift eintretenden Verpflichtungen und Auswirkungen.

  1. Viele Bauträger bieten auch sogenannte Vorbegehungen zur Abnahme an. (Vorabnahme) Hier schafft sich der Bauträger die Möglichkeit, festgestellte Mängel einige Zeit vor der eigentlichen Abnahme/Übergabe noch zu beseitigen.

    Bei diesen Begehungen zur Vorabnahme ist der Ablauf genau so, wir bei der Abnahme, mit dem Unterschied, dass nur eine Mängelliste erstellt wird und von Ihnen als Erwerber kein Abnahmeprotokoll rechtsverbindlich unterschrieben werden muss. Dies erfolgt dann erst nach der tatsächlichen Abnahmebegehung, einige Wochen später.

    Diese Verfahrensweise kann von Vorteil sein, weil dann bei der Abnahme die meisten Mängel (oder auch alle) bereits behoben sind.

  2. Es ist auch möglich, dass Bauträger dem Erwerber anbieten, eine oder zwei sogenannte Zwischenbegehungen mit einem Sachverständigen durchzuführen.

    Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Interesse besteht, einige Bauausführungen in der Rohbauphase oder beim Ausbau zu begutachten, die später nicht mehr sichtbar sind. Hier ist zum Beispiel die Rohinstallation Elektro zu nennen oder auch die Kontrolle der fachgerechten Verlegung der Heizschleifen bei Fußbodenheizungen VOR dem Einbringen des Estrichs.

    In diesem Fall ist eine enge Kommunikation mit dem Bauträger notwendig, weil hier genaue Termine mit der Bauleitung abgestimmt werden müssen.